Zielgruppe:
Gastronomen, Hüttenwirte, Kantinen- und Buffetbetreiber
sowie deren Personal
Die neue EU-Informationsverordnung Nr. 1169/2011 ist da und mit ihr die Informationspflicht über 14 Hauptallergene laut Anhang II, nun auch für so genannte „lose Ware“. Darunter fallen alle Gerichte und Speisen, die in Gastbetrieben an Endverbraucher verabreicht werden.
Als Gastwirt sind Sie verpflichtet, bis Ende 2015 eine Person Ihres Unternehmens schulen zu lassen.
Erfahren Sie in dieser Schulung, wie „allergisch“ Ihre Gäste tatsächlich sind, welche Symptome und Auswirkungen bei Konsum nicht deklarierter Allergene auftreten können. Holen Sie sich nützliches Know-How im Analysieren Ihrer Speisenangebote. Lernen Sie Möglichkeiten der Kennzeichnung und praktikable Dokumentationsmethoden kennen.
Schulungsort: ab 8 Teilnehmern organisiere ich ein Schulung in Ihrer Region
laufende Termine auf Anfrage
Schulungsumfang: 4 Stunden
Kosten pro Teilnehmer: € 85,-
Schulungsmappe mit Dokumentationsvorlagen zzgl. € 12,-
Das Zertifikat über die Teilnahme an dieser Schulung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Personalschulungen im Sinne der Allergenkennzeichnungsverordnung.
Senden sie mir Ihre unverbindliche Anfrage für eine Personalschulung im Sinne der Allergeninformationspflicht.
Füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular aus:
Karin Ratschiller
Diätologin, Gesundheitsmoderatorin & Fitlehrwart
IZ INNZENTRUM OG | Training – Bildung – Therapie Rennweg 7 / 2. Stock | 6020 Innsbruck
tel.: +43 (0)650 37 80 37 1 | office@ernährungscoaching-tirol.at